Testamentschreiben

Ratgeber

Pflichtteil: Wer ihn verlangen kann und wie hoch er ist

Veröffentlicht am 20.10.2026 · Gesetzestexte gelesen am 20.10.2026 · Testament schreiben

Mit einem Testament können Sie fast jeden zum Erben machen und fast jeden ausschließen. Die engsten Angehörigen behalten aber einen Anspruch auf Geld: den Pflichtteil. Wer ein Testament schreibt, sollte wissen, wen das betrifft und wie viel es ausmacht, sonst müssen die Erben später unerwartet auszahlen.

Wer einen Pflichtteil hat

Pflichtteilsberechtigt sind nach § 2303 BGB die Abkömmlinge (Kinder, an Stelle eines verstorbenen Kindes dessen Kinder), der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und die Eltern, diese aber nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Geschwister, Nichten, Neffen, Lebensgefährten und Stiefkinder haben keinen Pflichtteil.

Wie hoch er ist

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil hängt von der Familie ab: Neben Kindern erbt der Ehegatte ein Viertel, in der Zugewinngemeinschaft um ein weiteres Viertel erhöht (§ 1931 BGB, § 1371 BGB). Den Rest teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB). Die Tabelle ist mit demselben Programmcode berechnet wie der Rechner dieser Seite.

Gesetzlicher Erbteil und Pflichtteil, berechnet mit dem Code dieser Seite
Wer, in welcher FamilieErbteilPflichtteil
Kind, Eltern verheiratet (Zugewinngemeinschaft), zwei Kinder1/41/8
Kind, Eltern verheiratet (Zugewinngemeinschaft), ein Kind1/21/4
Kind, Eltern verheiratet (Gütertrennung), zwei Kinder1/31/6
Kind, Elternteil ledig oder geschieden, zwei Kinder1/21/4
Kind, Elternteil ledig, drei Kinder1/31/6
Ehegatte, Zugewinngemeinschaft, zwei Kinder (großer Pflichtteil)1/21/4
Ehegatte, kinderlos, beide Eltern leben, Zugewinngemeinschaft3/43/8
Elternteil, Kind kinderlos und verheiratet (Zugewinngemeinschaft)1/81/16
Elternteil, Kind kinderlos und ledig, beide Eltern leben1/21/4

Ein Beispiel: Ein verheirateter Vater mit zwei Kindern setzt seine Frau als Alleinerbin ein. Jedes Kind hätte ohne Testament ein Viertel geerbt und kann jetzt ein Achtel des Nachlasses in Geld verlangen. Bei einem Nachlass von 400.000 Euro sind das je 50.000 Euro, zusammen 100.000 Euro, die die Witwe aufbringen muss.

Der Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft

Wird der Ehegatte ganz enterbt, gilt eine Besonderheit: Er erhält nur den „kleinen“ Pflichtteil, berechnet aus dem nicht erhöhten Erbteil (neben Kindern also ein Achtel), und dazu den Zugewinnausgleich nach den güterrechtlichen Regeln (§ 1371 Abs. 2 BGB). Wer als Ehegatte weniger als die Hälfte seines erhöhten Erbteils bekommt, kann den Rest bis zum „großen“ Pflichtteil verlangen. Welche Lösung günstiger ist, hängt vom Zugewinn ab; hier lohnt Beratung.

Was zum Nachlass zählt

Berechnet wird der Pflichtteil aus dem Wert des Nachlasses am Todestag, nach Abzug der Schulden. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden über den Pflichtteilsergänzungsanspruch teilweise hinzugerechnet, für jedes Jahr seit der Schenkung um ein Zehntel weniger (§ 2325 BGB). Schenkungen an den Ehegatten zählen voll, solange die Ehe besteht.

Kann man den Pflichtteil ausschließen?

Nur in seltenen Fällen, etwa bei einem Verbrechen gegen den Erblasser (§ 2333 BGB). Möglich ist ein notarieller Pflichtteilsverzicht des Berechtigten, oft gegen eine Abfindung. Ehepaare mit einem Berliner Testament nehmen häufig eine Pflichtteilsstrafklausel auf: Wer beim ersten Todesfall den Pflichtteil verlangt, bekommt auch beim zweiten nur den Pflichtteil. Das hält nicht rechtlich ab, macht das Verlangen aber teuer.

Frist

Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von seiner Enterbung erfahren hat (§ 195 und § 199 BGB). Den eigenen Fall rechnen Sie auf der Seite Testament erstellen aus.

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