Testamentschreiben

Ratgeber

Testament aufbewahren: zu Hause, beim Amtsgericht oder beim Notar

Veröffentlicht am 20.10.2026 · Gesetzestexte gelesen am 20.10.2026 · Testament schreiben

Ein Testament hilft nur, wenn es nach dem Tod gefunden wird, und zwar unverändert. Ein handschriftliches Testament können Sie zu Hause aufbewahren oder beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Beides ist erlaubt; die Unterschiede liegen bei Sicherheit, Kosten und dem Weg zum Nachlassgericht.

Zu Hause

Die private Aufbewahrung kostet nichts. Legen Sie das Original an einen Ort, an dem es Angehörige finden, aber nicht unbemerkt entfernen können, und sagen Sie einer Vertrauensperson, wo es liegt. Eine Kopie für die eigenen Unterlagen ist sinnvoll; sie ersetzt das Original aber nicht. Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Das Risiko: Ein Testament, das niemand findet oder das jemand verschwinden lässt, wirkt nicht. Ein privat verwahrtes Testament kann nicht im Zentralen Testamentsregister registriert werden.

Amtliche Verwahrung beim Amtsgericht

Jedes Amtsgericht nimmt Testamente in besondere amtliche Verwahrung (§ 2248 BGB). Sie bringen das Original persönlich oder schicken es, erhalten einen Hinterlegungsschein, und das Gericht meldet die Verwahrung an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Im Todesfall erfährt das Nachlassgericht über das Register davon und eröffnet das Testament.

Die Verwahrung kostet eine feste Gerichtsgebühr von 82 Euro (Nr. 12100 der Anlage 1 zum GNotKG), gelesen am 20.10.2026. Dazu kommt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, die das Register direkt mit 15,50 Euro je Person abrechnet (laut testamentsregister.de, gelesen am 20.10.2026). Bei einem gemeinschaftlichen Testament fällt die Registergebühr für jeden Ehegatten an. Fragen Sie Ihr Amtsgericht nach dem Verfahren vor Ort.

Zurücknehmen und ändern

Sie können ein hinterlegtes Testament jederzeit zurückverlangen. Bei einem eigenhändigen Testament bleibt es dadurch gültig, anders als beim notariellen Testament, das mit der Rücknahme als widerrufen gilt (§ 2256 BGB). Ändern können Sie Ihr Testament, indem Sie ein neues schreiben, das die früheren widerruft. Ein gemeinschaftliches Testament nehmen Sie nur gemeinsam zurück.

Nach dem Tod

Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und benachrichtigt die Beteiligten (§ 348 FamFG). Für Bank und Grundbuch brauchen die Erben bei einem handschriftlichen Testament meist einen Erbschein, den das Nachlassgericht auf Antrag erteilt. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll reicht dagegen oft ohne Erbschein. Das ist einer der Gründe, bei Immobilien über ein notarielles Testament nachzudenken.

Kurz zusammengefasst

Aufbewahrung im Vergleich
Zu HauseAmtsgericht
Kostenkeine82 € Gericht + 15,50 € Register je Person
Wird sicher gefundennur wenn jemand davon weißja, über das Testamentsregister
Schutz vor Verlust und Fälschunggeringhoch
Ändernneues Testament schreibenneues Testament schreiben, das alte zurückverlangen oder widerrufen

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